SprechzeitenOb Sie an einer psychischen Erkrankung leiden, lässt sich in einem persönlichen Erstgespräch im Rahmen der Sprechstunde klären. Diese Erstgespräche dienen einer Orientierung und bedeuten nicht immer, dass Sie einen Behandlungsplatz haben. Allerdings können Weichen für weitere Behandlungswege gestellt werden. Für ein solches Erstgespräch benötigen Sie einen Termin, den Sie in unserer telefonischen Sprechzeit abklären können.
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ErstgesprächHaben Sie einen Termin für das Erstgespräch, so benötigen Sie Ihre Krankenkassenkarte und ausreichend Zeit für das Gespräch. Dem Erstgespräch können, sofern eine psychische Erkrankung diagnostiziert worden ist, probatorische Sitzungen folgen. Innerhalb dieser Zeit werden die Ziele der therapeutischen Behandlung gemeinsam erarbeitet. Auch wird gemeinsam entschieden, ob es zu einer Zusammenarbeit kommen kann und Sie in unserer Praxis eine Therapie durchführen möchten.
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Kosten
Die Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Meist übernehmen auch die privaten Krankenkassen sowie die Beihilfestellen die Behandlungskosten. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Kostenträger ist auch durch die gesetzliche Unfallversicherung oder die Berufsgenossenschaft eine Kostenübernahme möglich.
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Dauer
Die Dauer einer Psychotherapie beschränkt sich in der Kurzzeittherapie auf bis zu 24 Sitzungen. Ob im Anschluss eine Langzeittherapie beantragt werden sollte, wird gemeinsam entschieden.
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Für die Antragstellung benötigen wir eine kurze Stellungnahme Ihres behandelnden Arztes (Konsiliarbericht). Das entsprechende Formular erhalten Sie in unserer Praxis.Zur Bearbeitung hier klicken.
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